Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der nächsten Regionalveranstaltung der Studienvereinigung in Stuttgart wollen wir den persönlichen Austausch unter den Mitgliedern wieder aufnehmen. Hierzu laden wir sehr herzlich ein, und zwar am
Mittwoch, den 27.10.2021, um 18:00 Uhr
in den Kanzleiräumen von
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
In dieser Veranstaltung wollen wir uns mit folgenden Themen befassen:
1. Die gebündelte Geltendmachung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen
Die Frage, ob eine gebündelte Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen gegen das RDG verstößt, wird aktuell in zahlreichen Kartellschadensersatzverfahren behandelt (u.a. in den Verfahren zum LKW-Kartell, dem Zuckerkartell und dem Rundholzverfahren). Die Landgerichte München I und Hannover haben hierzu unterschiedliche Positionen eingenommen. Zuletzt hat sich auch der BGH in einem Schadensersatzverfahren, das nicht das Kartellrecht betrifft, mit der Zulässigkeit der gebündelten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wege von Abtretungsmodellen auseinandergesetzt. Wir möchten die Argumente für und gegen die Zulässigkeit der gebündelten Geltendmachung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen im Format der Podiumsdiskussion beleuchten. Für das Podium suchen wir zwei Mitglieder, die in die Argumente für oder gegen die gebündelte Geltendmachung einführen.
2. Angemessene und wirksame Compliance-Maßnahmen im Sinne von § 81d Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
Bei der Bußgeldzumessung wird das Bundeskartellamt künftig gemäß § 81d Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB vorausgegangene und nachträgliche Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Kartellverstößen bei der Bußgeldzumessung berücksichtigen müssen. Gleichzeitig ist der Aufbau effektiver Compliance-Maßnahmen ein Baustein der Selbstreinigung und vorzeitigen Löschung von Einträgen aus dem Wettbewerbsregister nach § 125 GWB. Das Bundeskartellamt hat im Juni 2021 Leitlinien zur Selbstreinigung verfasst und zur Konsultation veröffentlicht. Wir suchen ein Mitglied, das im Rahmen eines Kurzvortrags die Anforderungen an Compliance-Maßnahmen erläutert, die für eine Reduktion von Kartellbußen bzw. eine Selbstreinigung in Betracht kommen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Ihre aktive Teilnahme.
Mit besten Grüßen
Donata Beck und Peter Giese