Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie angekündigt findet die nächste Regionalveranstaltung der Studienvereinigung
am 07.11.2023 um 18 Uhr
als Präsenzveranstaltung in den Kanzleiräumen von
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
statt. Wir bitten um Ihre Zu- bzw. Absage bis zum 24.10.2023 an Annika.Fehrle [at] oppenlaender.de (Annika[dot]Fehrle[at]oppenlaender[dot]de)
Wir werden uns bei diesem Treffen mit der Organhaftung für Kartellbußgelder und der Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitszielen im Kartellrecht befassen.
1. Das OLG Düsseldorf hat jüngst eine Haftung von Leitungsorganen für Kartellbußgelder abgelehnt, die das Bundeskartellamt gegen ein kartellbeteiligtes Unternehmen verhängt hatte. Das LG Dortmund tritt demgegenüber in zwei veröffentlichten Hinweisbeschlüssen für eine Regressierbarkeit derartiger Kartellbußgelder ein. Als Vortragenden konnten wir Herrn Prof. Jens-Uwe Franck von der Uni Mannheim gewinnen, der in seiner Forschungsarbeit zu der Auffassung gelangt ist, dass die besseren Gründe für eine Organhaftung sprechen. Wir freuen uns, dass die Gegenposition von Frau Dr. Anne Gabius beleuchtet wird.
2. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen und Kartellrecht hat sich u.a. in den überarbeiteten Horizontal-Leitlinien niedergeschlagen. Über die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitszielen und ihre praktische Bedeutung referiert Frau Dr. Daniela Drixler.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Diskussion zu diesen Themen. Im Nachgang lädt OPPENLÄNDER zu einem Imbiss und weiterem Austausch ein.
Herzliche Grüße
Donata Beck und Peter Giese