Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Sie zur nächsten Regionalveranstaltung der Studienvereinigung Kartellrecht in Stuttgart einzuladen. Sie soll
am 08.02.2023 um 18 Uhr
als Präsenzveranstaltung in den Kanzleiräumen von
cms
Theodor-Heuss-Straße 29
70173 Stuttgart 70173 Stuttgart
Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin bereits vormerken.
Mit folgenden Themen wollen wir uns bei der Sitzung befassen:
1. Art. 22 FKVO vor dem Hintergrund des Verfahrens Illumina/Grail
Die Europäische Kommission hat die bereits vollzogene Übernahme von GRAIL durch Illumina nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Das Zusammenschlussvorhaben war nach einem Verweisungsantrag Frankreichs, dem sich Belgien, Griechenland, Island, die Niederlande und Norwegen angeschlossen hatten, von der Europäischen Kommission gestützt auf Art. 22 FKVO geprüft worden. Illumina hat den Zusammenschluss gleichwohl vollzogen (April 2021). Die Kommission reagierte mit dem Erlass einstweiliger Maßnahmen und der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wegen Gun-Jumpings. Das EuG bestätigte die Entscheidungen der EU-Kommission im vorliegenden Fall. Gegen dieses Urteil haben Illumina/Grail im September 2022 Klage zum EuGH erhoben.
Wir suchen einen Referenten, der das Verfahren skizziert und aus Sicht des Praktikers einordnet.
2. (Private) Entforcement des DMA und Verhältnis zu § 19a GWB
Der RefE zur 11. GWB-Novelle sieht eine gesetzliche Grundlage für die private Rechtsdurchsetzung des DMA vor. Er schafft auch den rechtlichen Rahmen, der es dem Bundeskartellamt erlaubt, den DMA durchzusetzen. Lassen sich die digitalen Gatekeeper nun bändigen?
Wir suchen einen Referenten, der die rechtlichen Instrumente von DMA und § 19a GWB zueinander in Verhältnis setzt und aus Sicht des Praktikers einordnet.
Wir bitten um Interessenbekundung zu den beiden Themen an beck [at] oppenlaender.de (beck[at]oppenlaender[dot]de) . Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Ihre aktive Teilnahme an unseren Diskussionen.
Mit besten Grüßen
Peter Giese und Donata Beck