Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir Sie gerne an die virtuelle Mittagsrunde der Regionalgruppe Stuttgart der Studienvereinigung erinnern. Diese findet per MS Teams statt, am
Dienstag, den 14. Juli 2020
von 12 Uhr bis ca. 13 Uhr
In dieser Mittagsrunde wollen wir uns mit folgenden Themen befassen:
1. Nach den ersten 100 Tagen der COVID-19-Pandemie – Entwicklungen im Kartellrecht
Im Rahmen oder in Folge der Krise können gewisse Entwicklungen im Kartellrecht beobachtet werden, größere Spielräume beim Umgang mit Kooperationen (vgl. das Corona-Restrukturierungsverfahren des VDA), einen stärkeren Verfolgungsschwerpunkt beim sonst eher vernachlässigten Tatbestand des Preishöhenmissbrauchs, demgegenüber aber auch Verfahrenseinstellungen (vgl. das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Sky und DAZN) und mögliche Bußgeldreduktionen („Corona-Rabatt“ im Bierkartell) angesichts der Krise in anderen Bereichen. Nicht zuletzt führt die Krise zu einem erheblichen Bedeutungsgewinn des E-Commerce und des Plattformgeschäfts.
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Lukas Aberle (Gleiss Lutz), Dr. Christian Aufdermauer (Haver&Mailänder) und Peter Giese (CMS) mit Ihnen und uns zu diesen oder anderen Corona-bedingten Entwicklungen im Kartellrecht in einen Ideenaustausch eintreten wollen.
2. „Neues zur bezweckten Wettbewerbsbeschränkung – Von der Regel zur Ausnahme (EuGH, Rs. C-228/18 – Visa und Mastercard Ungarn)“
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 2. April 2020 im Fall Visa und Mastercard Ungarn (Rs. C-228/18) den Begriff der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung erheblich eingeschränkt und unter den Vorbehalt gesicherter Erfahrungswerte gestellt. Dies ist eine interessante Entwicklung, insbesondere auch angesichts der Parallelität zwischen den vom EuGH formulierten Nachweisanforderungen auf Verstoßebene und den Nachweisanforderungen auf Schadensebene im Kartellschadensersatz. Erst kürzlich ist hierzu, wie bekannt, das Urteil des BGH im Fall Schienenkartell II ergangen.
Unser Mitglied Dr. Martin Fink wird zu dem Urteil des EuGH und dessen wichtigsten Folgerungen – auch für das Kartellschadensersatzrecht – berichten. Wir danken ihm nochmals für den Themenvorschlag und die Initiative.
Wir freuen uns, wenn Sie sich dazuschalten.
Mit besten Grüßen
Rolf Hempel / Ines Bodenstein